Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Italien strengere Sicherheitsvorschriften für die Vermietung von Ferienwohnungen. Mit der Einführung des CIN (Codice Identificativo Nazionale), der für jede Immobilie verpflichtend wird, die kurzfristig vermietet wird, gehen neue Auflagen einher. Diese sollen nicht nur die Sicherheit der Gäste, sondern auch die Qualität der touristischen Unterkünfte in Italien erhöhen.
Rauchmelder, Gasdetektoren und Feuerlöscher
Was ist bei der Ferienvermietung Pflicht?
Ferienwohnungen müssen künftig mit funktionsfähigen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sein. Dazu gehören Rauchmelder, Detektoren für brennbare Gase und Kohlenmonoxid sowie tragbare Feuerlöscher. Doch was bedeutet das konkret?
Rauchmelder und Gasdetektoren
Diese Geräte müssen über ein gut hörbares Alarmsignal verfügen, um Insassen rechtzeitig vor Gefahren zu warnen. Vermieter, deren Wohnungen kein Gassystem nutzen und bei denen eine Gefahr durch Kohlenmonoxid ausgeschlossen werden kann, sind von der Pflicht befreit, Detektoren zu installieren.
Feuerlöscher
Pro angefangene 200 Quadratmeter Wohnfläche ist mindestens ein Feuerlöscher erforderlich – auf jedem Stockwerk mindestens einer. Die Geräte müssen eine Mindestlöschkraft von 13 A und ein Fassungsvermögen von 6 Kilogramm oder Litern aufweisen. Sie sollten gut sichtbar und in der Nähe von Eingängen oder potenziellen Gefahrenbereichen angebracht werden.
Ciao Key Box?
Neue Sicherheitsvorgaben für den Check-in
Ab dem Januar 2025 müssen Vermieter von Ferienwohnungen in Italien ihre Gäste bei der Ankunft persönlich identifizieren. Das bedeutet, dass Self-Check-in-Verfahren, bei denen der Zugang über Schlüsselboxen oder Codes geregelt ist, nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Änderung basiert auf Artikel 109 des konsolidierten Gesetzes der öffentlichen Sicherheit.
Identität der Gäste
Die persönliche Kontrolle der Gäste umfasst die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, dessen Übereinstimmung mit der Identität des Gastes vor Ort verifiziert werden muss. Ziel dieser Vorschrift ist es, Sicherheitsrisiken zu minimieren und insbesondere die Nutzung von Kurzzeitvermietungen durch kriminelle oder terroristische Personen zu verhindern.
Ein besonderer Fokus liegt auf Großereignissen wie dem Jubiläumsjahr 2025 in Rom, das einen erheblichen Anstieg an Touristen und Kurzzeitvermietungen erwarten lässt. Durch die neuen Regelungen soll sichergestellt werden, dass potenzielle Risiken im Zusammenhang mit einer anonymen Vermietung minimiert werden.
Kontroverse Debatten über diese Sicherheitsvorschriften
Mit über 650.000 registrierten Ferienwohnungen in Italien stellt die Umsetzung dieser neuen Maßnahmen Vermieter vor erhebliche Herausforderungen. Besonders die Verpflichtung zur persönlichen Betreuung der Gäste wird intensiv diskutiert. Viele Unternehmen, die Self-Check-in-Services anbieten, könnten durch die neuen Regelungen stark betroffen sein.
Doch wie immer in Italien gilt:
„Ne vedremo delle belle“ – wir werden noch einiges zu sehen bekommen.
Denn die neuen Vorschriften erfordern nicht nur Umstellungen, sondern auch Investitionen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf den boomenden Ferienwohnungsmarkt auswirken.
Herzlichst,
Deine Sandra Schneider
Werbung in eigener Sache:
Wer bei der Registrierung zur Ferienimmobilie oder den vielen Formalitäten an seine Grenzen stößt, kann sich vertrauensvoll an mich wenden. Professionelle Hilfe spart Zeit, Nerven und am Ende oft auch Geld.




