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Selbständig in Italien arbeiten: Die Partita IVA, und was man wissen sollte

von Redaktion ItaliaEssenza

Die Partita IVA ist der erste Begriff, der fällt, wenn man in Italien selbständig arbeiten will. Sie ist das Äquivalent zur deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – und gleichzeitig weit mehr als das. Sie ist der formale Einstieg in die italienische Selbständigkeit, der Dreh- und Angelpunkt für Steuern, Sozialabgaben und die gesamte administrative Struktur.

Wer diesen Schritt plant, sollte einige Dinge verstehen, bevor er ihn geht.

Was die Partita IVA ist – und was sie bedeutet

Die Partita IVA ist eine Steuernummer für selbständige Tätigkeiten – für Freiberufler, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer. Sie wird bei der Agenzia delle Entrate beantragt und ist Voraussetzung für jede regelmäßige selbständige Tätigkeit in Italien.

Wichtig: Der Begriff Partita IVA beschreibt nicht nur die Nummer, sondern das gesamte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konstrukt, das damit verbunden ist. Wer in Italien "eine Partita IVA hat", ist selbständig gemeldet – mit allen Pflichten, die dazugehören.

Das Regime Forfettario: Der häufigste Einstieg

Für viele Selbständige in Italien ist das Regime Forfettario der relevante Rahmen – ein vereinfachtes Steuerregime mit pauschaler Gewinnermittlung.

Der Steuersatz beträgt 15 Prozent auf das pauschal ermittelte Einkommen – für Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nur 5 Prozent, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die zentrale Zugangsvoraussetzung: Der im Vorjahr erzielte Jahresumsatz darf 85.000 Euro nicht überschreiten. Wird diese Schwelle überschritten, ist das Regime im Folgejahr nicht mehr anwendbar. Bei Einnahmen von mehr als 100.000 Euro erfolgt der Ausschluss sofort.

Eine wichtige Neuerung ab 2025: Wer im Vorjahr Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder Rente von mehr als 35.000 Euro erzielt hat, kann das Regime Forfettario nicht nutzen. Diese Schwelle wurde durch das Haushaltsgesetz 2025 von 30.000 auf 35.000 Euro angehoben – vorerst für 2025 und 2026.

Was viele dabei unterschätzen: Der pauschal ermittelte Gewinn entspricht nicht dem tatsächlichen Umsatz, sondern wird über einen tätigkeitsspezifischen Koeffizienten – den coefficiente di redditività – berechnet. Dieser variiert je nach Berufsfeld erheblich. Für manche Tätigkeiten führt das zu einer günstigen Steuerbasis, für andere weniger.

Hinzu kommt: Im Regime Forfettario wird keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen. Das ist administrativ einfach – kann aber für Kunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung im B2B-Bereich ein Nachteil sein.

Sozialabgaben: Der unterschätzte Kostenfaktor

Steuern sind eine Sache – Sozialabgaben eine andere. Und genau hier werden viele Selbständige überrascht.

Wer keine eigene Berufskammer hat, zahlt Sozialabgaben an die INPS – Gestione Separata. Der Beitragssatz beträgt rund 25,72 Prozent des Einkommens.

Wer als Gewerbetreibender oder Handwerker tätig ist, zahlt an die INPS – Gestione Commercianti oder Artigiani: Feste Mindestbeiträge von rund 4.557 Euro im Jahr – reduzierbar auf rund 2.960 Euro bei beantragtem Forfettario-Rabatt von 35 Prozent – plus variable Beiträge von 23 Prozent auf den Teil des Einkommens, der den Mindestverdienst übersteigt.

Das bedeutet in der Praxis: Wer wenig verdient, zahlt trotzdem. Wer gerade anfängt und noch nicht viel einnimmt, wird mit dem Mindestbeitrag konfrontiert – unabhängig vom tatsächlichen Umsatz. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland.

Für Berufe mit eigener Berufskammer – etwa Architekten, Anwälte, Ärzte – gelten eigene Versorgungswerke mit eigenen Beitragssätzen, die teils erheblich variieren.

Der Commercialista: Kein Luxus, sondern Grundlage

In Deutschland erledigen viele Selbständige ihre Steuererklärung selbst oder mit Standardsoftware. In Italien ist das anders. Das Steuersystem ist komplex, die Fristen sind streng, und Fehler können kostspielig sein.

Ein Commercialistader italienische Steuerberater – ist für die meisten Selbständigen in Italien keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Er hilft nicht nur bei der Steuererklärung, sondern bei der Wahl des richtigen Regimes, der Anmeldung bei der richtigen Sozialversicherung und der laufenden Verwaltung. Die Kosten dafür sind überschaubar – und im Verhältnis zu möglichen Fehlern gut investiert.

Die Informationen in diesem Artikel dienen der Orientierung und basieren auf dem Stand April 2026. Sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Regelungen in Italien ändern sich regelmäßig – für konkrete Fragen empfiehlt sich der Kontakt mit einem Commercialista oder Fachleuten, die den italienischen Kontext kennen.

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