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Immobilien-Schenkung in Italien – Vorteile, Steuern & Fallstricke

von Sofia Melik Aslanian

Besitzen Sie eine Immobilie in Italien, die eines Tages Ihren Kindern gehören soll? Dann stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, das Eigentum bereits zu Lebzeiten zu übertragen oder ob eine Vererbung der bessere Weg ist. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Immobilien-Schenkung  in Italien und erhalten wertvolle Tipps für eine fundierte Entscheidung.

Was bedeutet eine Schenkung („Donazione“)?

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Eigentum oder Rechten auf eine andere Person. In Italien muss eine Schenkung zwingend von einem Notar beurkundet werden. Grundsätzlich müssen sowohl der Schenker als auch der Beschenkte persönlich anwesend sein.

Ausnahme: Schenkung durch Bevollmächtigte

Falls eine persönliche Anwesenheit nicht möglich ist, kann die Schenkung durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Dafür wird eine italienische Spezialvollmacht („Procura Speciale“) benötigt, die es einem Dritten ermöglicht, im Namen des Schenkers und/oder des Beschenkten zu handeln.

💡 Gut zu wissen: Dank dieser Vollmacht kann die gesamte Schenkung bequem aus Deutschland abgewickelt werden, ohne dass die Parteien nach Italien reisen müssen.

Wie werden Immobilien-Schenkungen in Italien besteuert?

Schenkungen unterliegen in Italien einer speziellen Schenkungssteuer, die sich je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem unterscheidet. Im Vergleich zu Deutschland sind die Freibeträge jedoch deutlich höher:

Verwandtschaftsgrad:
Ehepartner & Kinder

Freibetrag:
1.000.000 €

Steuersatz auf den übersteigenden Betrag: 4%

Verwandtschaftsgrad:
Geschwister

Freibetrag:
100.000 €

Steuersatz auf den übersteigenden Betrag: 6%

Verwandtschaftsgrad:
Verwandte bis zum 4. Grad

Freibetrag:
kein Freibetrag

Steuersatz auf den übersteigenden Betrag: 6%

Beispiel: Wird eine Immobilie im Wert von 800.000 € an ein Kind verschenkt, fällt in Italien keine Schenkungssteuer an, da der Freibetrag 1 Mio. Euro beträgt.

👉 Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Freibetrag für Ehepartner bei 500.000 € und für Kinder bei 400.000 €, wodurch schneller eine Steuerpflicht entsteht.

Immobilie verschenken oder vererben?

Rein steuerlich betrachtet gibt es keinen Unterschied, da die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Italien identisch sind. Dennoch gibt es praktische Unterschiede:

Warum ist eine Schenkung oft vorteilhafter?

  • Internationale Erbschaften sind komplizierter: Es wird oft ein internationaler Erbschein benötigt, der nicht überall anerkannt wird.
  • Schenkungen sind einfacher: Weniger bürokratische Hürden und eine einfachere Abwicklung.

Wie kann sich der Schenker rechtlich absichern?

Falls Sie sich für eine Schenkung entscheiden, gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern. Besonders empfehlenswert ist die Eintragung eines Nießbrauchrechts („Usufrutto“).

Vorteile des Nießbrauchrechts für den Schenker:

  • Die lebenslange Nutzung der Immobilie bleibt erhalten.
  • Mieteinnahmen gehen weiterhin an den Schenker.
  • Immobilie bleibt für den Beschenkten lastenfrei.

Fazit "Immobilien-Schenkung in Italien"

Ob eine Schenkung oder eine Vererbung der bessere Weg ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

  • Steuerlich gibt es keinen Unterschied, da die Schenkungs- und Erbschaftssteuern identisch sind.
  • Praktisch ist eine Schenkung oft einfacher, da sie mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden ist.

👉 Eine fundierte Entscheidung erfordert eine rechtliche Beratung, um Fallstricke zu vermeiden und die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

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