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Fake-Bewertungen in Italien: Das Gesetz ist da – aber noch nicht vollständig anwendbar

von Redaktion ItaliaEssenza

Fake-Bewertungen in Italien: Das Gesetz ist da – aber noch nicht vollständig anwendbar. Lange kursierten Meldungen über angeblich neue, strenge Regeln für Online-Bewertungen in Italien. Was als Halbwahrheit begann, ist seit dem 7. April 2026 Realität: Mit der Legge annuale sulle PMI (Nr. 34/2026) hat Italien erstmals ein konkretes Gesetz gegen Fake-Bewertungen. Allerdings fehlt noch ein entscheidender Teil.

Fake-Bewertungen in Italien: Ein reales Problem

Gefälschte Bewertungen sind seit Jahren ein Thema – gerade im Tourismus, wo Online-Rezensionen erheblichen Einfluss auf Entscheidungen haben. Manipulierte Einträge können Anbieter wirtschaftlich schädigen und Reisende in die Irre führen. Dass der Gesetzgeber handeln wollte, war absehbar. Dass es so lange dauerte, ebenfalls. Wie dynamisch sich rechtliche Vorgaben im Tourismus entwickeln können, zeigt sich auch an anderen Stellen – etwa bei der Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte und der Einführung des CIN-Codes.

Was die Legge 34/2026 konkret regelt

Der Kern steht in Artikel 19: Eine Bewertung gilt nur dann als zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach der tatsächlichen Nutzung veröffentlicht wird – und ausschließlich von jemandem, der den Service auch wirklich in Anspruch genommen hat. Wer einen Kassenbon oder eine Rechnung vorweisen kann, gilt als authentifiziert. Bewertungen, die im Austausch gegen Rabatte, Geschenke oder andere Vorteile entstanden sind, sind ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit für die Aufsicht liegt bei der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM). Die Normen gelten ausschließlich für Bewertungen ab dem 7. April 2026 – und vorerst nur für Gastronomie und Tourismus, nicht den gesamten E-Commerce.

Das Gesetz ist in Kraft – die Anwendungsregeln fehlen noch

Vollständig operativ ist die neue Regelung noch nicht. Die Linee guida – die konkreten Anwendungsregeln – werden gemeinsam von AGCM und Agcom erarbeitet: Die AGCM definiert den Sanktionsrahmen, die Agcom den Verhaltenskodex für Plattformen. Wann diese Leitlinien vorliegen werden, ist offen. Fachmedien gehen nicht von raschen Ergebnissen aus. Das bedeutet in der Praxis: Die gesetzlichen Anforderungen gelten – aber wie sie konkret durchgesetzt werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Eine offene Frage

Kritiker weisen auf eine strukturelle Schwäche hin: Die Nachweispflicht per Kassenbon könnte leicht umgangen werden. Wer gefälschte Bewertungen organisiert, kann ebenso gefälschte Belege besorgen. Ob das Gesetz das Problem tatsächlich eindämmt oder nur verlagert, wird sich erst zeigen, wenn die Linee guida vorliegen und die ersten Sanktionen ausgesprochen werden.

Einordnung des Gesetzes gegen Fake Bewertungen

Italien hat als eines der ersten europäischen Länder eines pezifische Regelung für Online-Bewertungen eingeführt. Der Schritt ist real – aber die Wirkung bleibt vorerst begrenzt. Zwischen Gesetz und gelebter Praxis liegt noch ein Stück Weg.

 

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