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Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche in Italien – was seit 2024 gilt

von Redaktion ItaliaEssenza

Seit Juni 2024 müssen Deutsche nicht mehr zwischen zwei Staatsbürgerschaften wählen. Was sich damit für Deutsche in Italien geändert hat, welche Wege zur doppelten Staatsbürgerschaft es gibt - und was der Weg dorthin voraussetzt und wie lange er dauert.

Lange war es eine zentrale Hürde für Deutsche, die dauerhaft in Italien leben wollten: Wer die italienische Staatsbürgerschaft beantragen wollte, musste dafür die deutsche aufgeben - oder eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken, die nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt wurde. Dieser Zwang entfiel mit dem 27. Juni 2024. Seitdem ermöglicht das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Deutschen, eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne die eigene zu verlieren - weltweit und ohne Ausnahme.

Für Deutsche in Italien hat sich damit die Ausgangslage verändert. Wer die Cittadinanza anstrebt, muss heute keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr opfern - das verändert die Entscheidungsgrundlage grundlegend.

Was die italienische Staatsbürgerschaft mit sich bringt

Die Staatsbürgerschaft ist mehr als ein zweiter Pass. Sie eröffnet das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und nationaler Ebene, den Zugang zur Carta d'Identità als international anerkanntem Reisedokument und die volle rechtliche Gleichstellung mit italienischen Staatsbürgern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Tessera Sanitaria - und damit der Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem - ist an die Residenza geknüpft, nicht an die Staatsbürgerschaft; sie bleibt also unabhängig davon bestehen. Dennoch kann die Staatsbürgerschaft in bestimmten Situationen einen praktischen Unterschied machen, etwa beim Zugang zu bestimmten Berufen oder bei aufenthaltsrechtlichen Fragen außerhalb der EU.

Zwei Wege zur Cittadinanza

Für Deutsche, die dauerhaft in Italien leben, kommen grundsätzlich zwei Wege in Betracht.

Einbürgerung über Residenz

EU-Bürger können die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens vier Jahren ununterbrochen und nachweislich mit Residenza in Italien gemeldet sind (Art. 9, Gesetz 91/1992). Voraussetzung ist neben dem Sprachnachweis auf Niveau B1 ein ausreichendes Einkommen, das für die drei vorangegangenen Jahre nachgewiesen werden muss - für eine Einzelperson derzeit mindestens ca. 8.263 Euro brutto jährlich. Hinzu kommt ein einwandfreies Führungszeugnis für alle Länder, in denen der Antragsteller seit dem 14. Lebensjahr gelebt hat.

Einbürgerung über Ehe oder eingetragene Partnerschaft

Wer mit einer Person mit italienischer Staatsbürgerschaft verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft führt, kann die Staatsbürgerschaft nach zwei Jahren Residenza in Italien beantragen - bei gemeinsamen Kindern verkürzt sich dieser Zeitraum auf ein Jahr. Bei Wohnsitz im Ausland verlängert sich die Frist auf drei Jahre, bei Kindern auf anderthalb. Ein Einkommensnachweis ist bei diesem Weg nicht erforderlich, wohl aber der Sprachnachweis auf B1-Niveau.

In beiden Fällen gilt: Die Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch gewährt. Es handelt sich um eine Konzession des Staates, die von den zuständigen Behörden geprüft wird.

Der Antrag - Ablauf und Unterlagen

Der Antrag wird ausschließlich online über das Portal des italienischen Innenministeriums (ALI-Portal) gestellt, mit SPID oder CIE als Identifikation. Mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen erhält der Antragsteller eine Bestätigungsnummer (K10-Code), über die sich der Bearbeitungsstand einsehen lässt.

Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen zählen:

  • aktuelles Sprachzertifikat auf Niveau B1 eines anerkannten Instituts des CLIQ-Systems (etwa Università per Stranieri di Siena oder Perugia, Università Roma Tre, Società Dante Alighieri)
  • polizeiliches Führungszeugnis aller relevanten Wohnsitzländer seit dem 14. Lebensjahr
  • europäische Geburtsurkunde
  • Nachweis der Residenza-Geschichte (Certificato Storico di Residenza oder entsprechende Selbsterklärung)
  • Zahlungsbeleg über den Verwaltungsbeitrag von 250 Euro zuzüglich Stempelgebühr

EU-Bürger benötigen - anders als Drittstaatler - keinen Permesso di Soggiorno. Die Residenzgeschichte lässt sich über eine Autocertificazione di Residenza Storica nachweisen.

Wie lange dauert das Verfahren

Die gesetzliche Frist für den Abschluss des Verfahrens beträgt 24 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags, verlängerbar auf maximal 36 Monate. Die Bearbeitung erfolgt zunächst durch die zuständige Präfektur, anschließend durch das Innenministerium. Verzögerungen innerhalb dieser Frist sind nicht ungewöhnlich - die Behörden sind strukturell ausgelastet. Erst mit dem Decreto del Presidente della Repubblica und dem anschließenden Schwur (Giuramento) bei der Gemeinde wird die Staatsbürgerschaft wirksam.

Eine Erfahrung aus der Praxis: Eine deutsche Staatsbürgerin, die seit 2018 in der Provinz Lecco lebt, hat ihren Antrag über den Ehe-Weg gestellt. Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen erhielt sie nach rund 18 Monaten über die App IO die Benachrichtigung über ihr Dekret - innerhalb der gesetzlichen Frist, aber früher als oft zu erwarten. Ihr minderjähriger Sohn erhielt die Staatsbürgerschaft im Zuge des elterlichen Verfahrens ohne eigenen Antrag mit.

Was sich 2025 bei der doppelten Staatsbürgerschaft geändert hat

Mit dem Decreto-Legge 36/2025, umgewandelt in Legge 74 vom 23. Mai 2025, hat die italienische Regierung das Staatsbürgerschaftsrecht in einem wichtigen Bereich reformiert: Die Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (Iure Sanguinis) ist nicht mehr automatisch, wenn der Vorfahre bereits in einer anderen Staatsbürgerschaft eingebürgert war. Diese Änderung betrifft vor allem Nachfahren italienischer Auswanderer, die von außerhalb Italiens einen Anspruch geltend machen wollen. Für Deutsche mit Wohnsitz in Italien, die den Residenz- oder Ehe-Weg gehen, ändert sich durch die Reform strukturell nichts.

Was zu bedenken ist

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist kein rein formaler Vorgang. Sie bringt Rechte und Pflichten in beiden Staaten mit sich - darunter das Wahlrecht in beiden Ländern (bei Europawahlen jedoch nur einmal) und die Bindung an beide Rechtsordnungen. Steuerlich entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt, der durch die Residenza definiert wird - die Staatsbürgerschaft verändert das nicht. Wer komplexere Situationen hat - etwa mehrere Wohnsitze, unklare Einkommensnachweise oder eine frühere Staatsbürgerschaft, die noch unter alten Regeln bewertet wurde - ist gut beraten, sich fachkundige Unterstützung zu holen.

Einordnung

Der Weg zur zweiten Staatsbürgerschaft ist bürokratisch, aber handhabbar - wenn die Voraussetzungen klar sind und die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Änderung auf deutscher Seite hat 2024 einen echten Unterschied gemacht: Der Entscheidungsdruck, zwischen den Identitäten zu wählen, ist weggefallen. Was bleibt, ist die Frage, ob man den Schritt gehen möchte - und was man sich davon erwartet.

 

 

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