Wer die deutsche Rente in Italien bezieht, versteuert sie in den meisten Fällen weiterhin in Deutschland - das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen klar. Was viele unterschätzen: Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Regeln, und die Krankenversicherung muss vor dem Umzug eigenständig geregelt werden.
Der Wunsch, den Ruhestand in Italien zu verbringen, ist verständlich. Was viele erst nach dem Umzug herausfinden: Die steuerliche Situation ist komplexer als erwartet – und hängt von Details ab, die sich nicht pauschal beantworten lassen.
Was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt –und was es offen lässt
Zwischen Deutschland und Italien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Besteuerungsrechte beider Staaten regelt. Das klingt nach Klarheit – ist es aber nur bedingt.
Der Grundsatz für die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung: Wer seinen Wohnsitz in Italien hat, muss die staatliche deutsche Rente in Deutschland versteuern. Deutschland behält als sogenannter Kassenstaat das Besteuerungsrecht. Wer also nach Italien zieht und eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezieht, bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig – und muss dort weiterhin eine Steuererklärung einreichen. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg das bundesweit für im Ausland lebende Rentner zuständig ist.
Für andere Rentenarten gilt anderes: Leistungen aus der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge sind in der Regel in Italien zu versteuern. Wer also mehrere Einkommensquellen im Alter hat – gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Altersvorsorge – muss unter Umständen in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben.
Ein Urteil, das vieles verändert hat
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2022 hat das deutsche Besteuerungsrecht auf beitragsfinanzierte Renten aus öffentlichen Kassen ausgeweitet – eine Entscheidung, die als bedenklich gilt, weil sie das Risiko einer faktischen Doppelbesteuerung erhöht, wenn der andere Staat die Regelung anders auslegt.
Das ist keine Theorie. In der Praxis kann es zu einer faktischen Doppelbesteuerung kommen – auch wenn theoretisch Rückzahlungsansprüche gegen den Staat bestehen, der zu Unrecht besteuert hat. Die Durchsetzung ist jedoch aufwändig und langwierig.
Was das BFH-Urteil 2025 bedeutet - und warum es für Rentner in Italien kaum relevant ist
Im September 2025 hat der Bundesfinanzhof ein vielbeachtetes Urteil zur Rentenbesteuerung im Ausland gefällt (Az. X R 1/24). Es betraf einen deutschen Rentner in Portugal, dessen Renteneinkünfte dort aufgrund einer portugiesischen Sonderregelung jahrelang steuerfrei geblieben waren. Das Gericht entschied: Wenn der Wohnsitzstaat die Rente faktisch nicht besteuert, kann das Besteuerungsrecht über eine sogenannte Rückfallklausel an Deutschland zurückfallen.
Das Urteil hat in mehreren Ländern für Verunsicherung gesorgt. Für Rentner mit Wohnsitz in Italien ist die Lage jedoch anders einzuordnen: Für die gesetzliche DRV-Rente ändert das Urteil nichts - Deutschland besteuert diese Rente ohnehin. Eine „Steuerfreiheit in Italien“, die Deutschland zurückfordern müsste, existiert bei der gesetzlichen Rente gar nicht. Für Betriebsrenten und private Renten gilt: Da Italien diese Einkommensarten grundsätzlich besteuert und kein steuerfreies Sonderprogramm wie in Portugal existiert, greift die Rückfallklausel hier in aller Regel nicht. Wer jedoch zusätzlich zur gesetzlichen Rente über das 7-Prozent-Regime veranlagte Einkünfte hat, sollte die konkrete Situation mit einem Steuerberater klären.
Die Rente kommt aus Deutschland.
Das Finanzamt auch.
aus der Redaktion
Krankenversicherung: Was sich beim Umzug ändert
Neben den Steuerfragen ist die Krankenversicherung das zweite Thema, das vor einem Umzug nach Italien geklärt sein muss - und das häufig unterschätzt wird.
Wer als Rentner aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibt in der Regel Mitglied der deutschen Krankenkasse - vorausgesetzt, es werden ausschließlich Einkünfte aus der deutschen Rentenversicherung bezogen. Um im neuen Wohnland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, stellt die deutsche Krankenkasse das Formular S1 (früher E121) aus. Dieses Dokument muss beim zuständigen lokalen Gesundheitsdienst in Italien - der Azienda Sanitaria Locale (ASL) - eingereicht werden. Danach erhält man Zugang zum italienischen Gesundheitssystem zu denselben Bedingungen wie italienische Staatsangehörige. Die Kosten trägt die deutsche Krankenkasse.
Das Formular S1 muss rechtzeitig bei der deutschen Krankenkasse beantragt werden - frühzeitig vor dem geplanten Umzug, da die Bearbeitungszeit variiert. Wer zusätzlich zur Rente Einkünfte aus einer italienischen Beschäftigung bezieht oder freiwillig in der deutschen GKV versichert ist, unterliegt anderen Regelungen und sollte den eigenen Status vorab mit der Krankenkasse klären. Für alle, die das S1-Verfahren nicht nutzen können, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Einschreibung beim staatlichen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale – LINK intern zur Tessera Sanitaria) gegen eine jährliche Pauschale. Wie die Tessera Sanitaria beantragt wird und welche Leistungen das System abdeckt, erläutert der Beitrag Tessera Sanitaria in Italien - Zugang zum Gesundheitssystem verstehen.
Die 7-Prozent-Regelung: Ein Sonderfall mit Bedingungen
Wer bereit ist, seinen Wohnsitz in Italien in eine kleine Gemeinde im Süden Italiens zu verlegen, kann von einem besonderen Steuerregime profitieren: Ausländische Rentner, die sich in strukturschwachen Gemeinden im Süden Italiens mit weniger als 20.000 Einwohnern niederlassen und in den letzten fünf Jahren nicht in Italien gelebt haben, zahlen auf ausländische Einkünfte eine pauschale Steuer von 7 Prozent – für bis zu zehn Jahre. Ursprünglich auf den Mezzogiorno beschränkt, wurde das Regime ab 2024 erweitert: Auch bestimmte Gemeinden in Mittelitalien, die von schweren Erdbeben betroffen waren, kommen nun in Frage – darunter Teile von Umbrien, den Marken und den Abruzzen.
Wichtig: Die 7-Prozent-Regel gilt für ausländische Einkünfte – also Betriebsrenten, private Altersvorsorge, Kapitalerträge aus dem Ausland. Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung hingegen wird weiterhin in Deutschland besteuert, da Deutschland das Kassenstaatsprinzip anwendet. Wer in Süditalien Immobilienbesitz plant, sollte zudem die IMU als laufende Steuer frühzeitig einkalkulieren. Eine individuelle steuerliche Beratung ist hier keine Option, sondern Grundlage.
Was vor dem Umzug geklärt sein sollte
Die steuerliche Situation hängt von mehreren Faktoren ab, die sich nicht pauschal beantworten lassen:
- Welche Rentenarten liegen vor?
- Gibt es weitere Einkünfte aus Deutschland, etwa aus Vermietung?
- Soll die 7-Prozent-Regelung in Anspruch genommen werden - und wenn ja, in welcher Gemeinde?
- Ist das Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse beantragt - und der Status für die Krankenversicherung in Italien geklärt?
Wer diese Fragen vor dem Umzug klärt, vermeidet nachträgliche Überraschungen. Für alle weiteren Behördengänge in Italien ist der Codice Fiscale eine der ersten Voraussetzungen. Für Rentenzahlungen nach Italien ist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben die zuständige Verbindungsstelle. Wer dauerhaft in Italien lebt, wird zudem den digitalen Behördenzugang über SPID früher oder später benötigen. Ein Steuerberater mit Kenntnissen im deutschen und italienischen Steuerrecht ist dabei keine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine notwendige Investition. Über die Piazza von ItaliaEssenza sind deutschsprachige Experten erreichbar, die auf internationales Steuerrecht und den Alltag in Italien spezialisiert sind.
Die Informationen in diesem Artikel dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für konkrete Fragen empfiehlt sich der Kontakt mit Fachleuten, die den deutschen und italienischen Steuerkontext kennen.



